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Aufwendungen für Fachkongress als Werbungskosten
Umfang und Nachweis der fachlichen Veranstaltungen
Bei Seminaren, Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen an touristisch interessanten Orten wird sehr schnell die Frage der beruflichen Veranlassung der hierfür getätigten Aufwendungen und die Abgrenzung zum privaten Lebensbereich geprüft. Der BFH hat sich in einer aktuellen Entscheidung unter anderem zu dem notwendigen Zeitaufwand für die fachlichen Aspekte und den Anforderungen an den Nachweis der Teilnahme geäußert und die erstinstanzliche Entscheidung des Finanzgerichts bestätigt.
Die besuchten Fachveranstaltungen im Streitfall
Der Kläger, ein Facharzt für Anästhesie, war in den Jahren 1998 und 1999 als Oberarzt in der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin einer Klinik nichtselbständig tätig. Vom 31. 1. bis sowie vom 30. 1. bis nahm er jeweils in Österreich in St. Anton am Arlberg an einem „Internationalen Symposium für Anästhesie, Notfall-, Schmerz- und Intensivbehandlungsprobleme”, vom 18. bis an dem im österreichischen Mayrhofen veranstalteten „5. Repetitorium Anästesilogucum” teil. Während das Symposium auch Ärzten im Praktikum und Pflegepersonal offenstand, richtete sich das Repetitorium ausschließlich an Fachärzte.
Auf den Sym...