Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Veranlagung von Steuerpflichtigen mit steuerabzugspflichtigen Einkünften
Mit mehreren Entscheidungen v. hat der BFH u. a. zur Problematik der Antragsfrist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG Stellung genommen und zugleich die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Antragsfrist dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Die OFD Frankfurt weist aus diesem Anlass auf verschiedene Besonderheiten bei der Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG und bei der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG hin.