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Lohnsteuer | Voller Freibetrag für Pendler auf der Lohnsteuerkarte
Das FG Niedersachsen hat in einem weiteren Beschluss v. - 7 V 21/07 zur Neuregelung der „Pendlerpauschale” Stellung genommen. In einem Verfahren wegen Lohnsteuerermäßigung 2007 hat das Gericht das beteiligte Finanzamt verpflichtet, den Steuerpflichtigen den beantragten Freibetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch für die ersten 20 Entfernungskilometer im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Gegen die neue gesetzliche Regelung, nach der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab 2007 zur „Privatsache” erklärt und ein Abzug der Fahrtkosten auf Entfernungen über 20 km beschränkt werden, bestehen nach Auffassung des 7. Senats ernstliche rechtliche Zweifel, da der im Einkommensteuerrec...