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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 202/01 EFG 2007 S. 1055 Nr. 14

Gesetze: DBA CHE Art. 15 DBA CHE Art. 15a Abs. 2 S. 1 DBA CHE Art. 15a Abs. 2 S. 2 DBA CHE Art. 24 Abs. 1 Nr. 1d

Grenzgängerregelung DBA-Schweiz

Nichtrückkehrtage bei mehrtätigen Arbeitseinsätzen

Leitsatz

1. Aus Abschnitt II Nr. 1 des Verhandlungsprotokolls vom lässt sich nicht ableiten, dass mehrere zusammenhängende Tage eines Arbeitseinsatzes als ein einziger Nichtrückkehrtag i. S. v. Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA zu werten sind (entgegen , BFHE 207, 452 und vom , I R 31/04, BFH/NV 2005 S. 840).

2. Die in dem , BFHE 207, 452 enthaltene Formulierung „nach getaner Arbeit” lässt nicht den Schluss zu, dass ein Nichtrückkehrtag erst dann angenommen werden kann, wenn die dem Arbeitnehmer aufgetragene mehrtägige Arbeit abgeschlossen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1450 Nr. 22
EFG 2007 S. 1055 Nr. 14
IWB-KN Nr. 168/2007 (DBA-Schweiz - keine Zusammenfassung mehrerer Arbeitstage zu einem Nichtrückkehrtag)
UAAAC-39785

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 28.09.2006 - 14 K 202/01

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