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FG München Urteil v. - 14 K 2637/03

Gesetze: EWGV 3950/92 Art. 1 EWGV 3950/92 Art. 2 EWGV 3950/92 Art. 9 Buchst. c AO § 39 Abs. 2 Nr. 1

Milchreferenzmenge

Zurechnung der in gepachteten Produktionseinheiten erzeugten Milch

Leitsatz

1. Einem Landwirt, der Milch in gepachteten Anlagen erzeugt, ist die Milchproduktion nur dann auf seine eigene Referenzmenge anzurechnen, wenn er die Produktionseinheiten, zu deren Bewirtschaftung er bestimmte Anlagen gepachtet hat, selbständig betreibt und eine klare Trennung der vom Pächter und vom Verpächter – falls dieser gleichfalls Erzeuger ist – jeweils ermolkenen Milchmengen gewährleistet ist.

2. Gepachtete Stellplätze und Milchkühe sind dem Pächter als Erzeugereinheit zuzurechnen, wenn er die Milcherzeugung eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung betreibt. Die Eigenverantwortlichkeit des Pächters wird weder durch eine nur kurze Pachtzeit (hier sechs Tage) noch durch eine einmalige Anwesenheit des Verpächters zum Probemelken im Rahmen einer Milchleistungsprüfung in Frage gestellt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAC-39774

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 27.10.2005 - 14 K 2637/03

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