Gesetze: EWGV 3950/92 Art.
1
EWGV 3950/92 Art.
2
EWGV 3950/92 Art. 9 Buchst.
c
AO § 39 Abs. 2 Nr.
1
Milchreferenzmenge
Zurechnung der in gepachteten
Produktionseinheiten erzeugten Milch
Leitsatz
1. Einem Landwirt, der Milch in
gepachteten Anlagen erzeugt, ist die Milchproduktion nur dann auf seine eigene
Referenzmenge anzurechnen, wenn er die Produktionseinheiten, zu deren
Bewirtschaftung er bestimmte Anlagen gepachtet hat, selbständig betreibt
und eine klare Trennung der vom Pächter und vom Verpächter –
falls dieser gleichfalls Erzeuger ist – jeweils ermolkenen Milchmengen
gewährleistet ist.
2. Gepachtete Stellplätze und
Milchkühe sind dem Pächter als Erzeugereinheit zuzurechnen, wenn er
die Milcherzeugung eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung betreibt. Die
Eigenverantwortlichkeit des Pächters wird weder durch eine nur kurze
Pachtzeit (hier sechs Tage) noch durch eine einmalige Anwesenheit des
Verpächters zum Probemelken im Rahmen einer Milchleistungsprüfung in
Frage gestellt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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