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Finnland | Einführung einer Dokumentationspflicht für Verrechnungspreise
Am hat das finnische Parlament die Einführung einer Dokumentationspflicht für Verrechnungspreise für Steuerjahre beginnend ab dem beschlossen. Die Verrechnungspreisdokumentation ist spätestens 60 Tage nach Aufforderung durch die Finanzverwaltung vorzulegen. Die Vorlage darf aber erst sechs Monate nach Ablauf des Steuerjahres im Rahmen der Veranlagung oder einer Betriebsprüfung verlangt werden. Bei Nichtabgabe kann ein Strafzuschlag von bis zu maximal 25.000 € verhängt werden. Bis zum Sommer 2007 soll die zentrale Steuerbehörde die Anforderungen an die Dokumentationspflichten durch eine Verordnung konkretisieren.