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Erbschaft- und Schenkungsteuer | Anzeigepflicht nach § 33 Abs. 1 ErbStG erstreckt sich auch auf von ausländischer Zweigniederlassung verwaltete Vermögensgegenstände
▶ Urteil: Ein inländischer Vermögensverwahrer oder -verwalter ist verpflichtet, in die Anzeigen nach § 33 Abs. 1 ErbStG auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet werden ().
▶ Hinweis: Die Klin., ein international tätiges Kreditinstitut, hatte im Jahr 1978 eine Zweigniederlassung in London errichtet. Im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung forderte das FA die Klin. unter Berufung auf § 33 ErbStG und § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO auf, ab dem Jahr 1992 alle von der Betriebsstätte in London verwalteten Vermögensgegenstände und Forderungen, die bei dem Tod eines inländischen Erblassers zu dessen Vermögen gehörten oder über die dem Erblasser zur Zeit seines Todes die Verfügungsmacht zustand, in der nach § 5 ErbStDV vorgesehenen Form dem jeweils für die Verwaltung der...