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Gewerbesteuer | Bindungswirkung von Anrechnungsverfügungen
Das VG Gießen stellt mit Urteil v. 4. 9. 2006 - 8 E 1025/05 (KStZ 2007 S. 19) klar, dass (auch) im Gewerbesteuerrecht begünstigenden Anrechnungsverfügungen eine Bindungswirkung für spätere Abrechnungsbescheide zukommt, womit es der teilweise, auch vom BFH vertretenen Sichtweise (vgl. , BStBl 1993 II S. 836, und I R 123/91, BStBl 1994 II S. 147) widerspricht, derzufolge dem Abrechnungsbescheid ein grundsätzlicher Vorrang einzuräumen ist und eine Bindungswirkung der bestandskräftigen Anrechnungsverfügung damit ausgeschlossen sei.