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Erstinstanzliche Zuständigkeit des BFH für Auskunftsverlangen?
Anmerkung zum
Für die Entscheidung, ob die Weigerung des Finanzamts, einem Beteiligten Akteneinsicht zu gewähren, rechtmäßig ist, soll allein der BFH zuständig sein, wenn die Akteneinsicht während eines finanzgerichtlichen Verfahrens begehrt wird.
DokID ▶ NWB BAAAC-35675. Rechtsgrundlagen ▶ § 86 Abs. 1 und 3 FGO; § 30 Abs. 4 AO. Vorinstanz ▶ , 6 K 1607 - 1608/00.
I. Sachverhalt
In einem beim Finanzgericht anhängigen Verfahren wegen Umsatzsteuer verlangte der Steuerpflichtige Einsicht in die Akten des Finanzamts, auch soweit diese zwei Anzeigen enthielten, die gegen den Steuerpflichtigen erstattet worden waren. Das Finanzamt lehnte dies ab. Nachdem das Finanzgericht zunächst das Finanzamt zur erneuten ermessensfehlerfreien Entscheidung über den Antrag verpflichtet hatte, das Finanzamt ihn jedoch erneut abgelehnt hatte, erließ das Finanzgericht einen Beschluss, in dem es den Antrag des Klägers auf Akteneinsicht ebenfalls ablehnte. Hiergegen wurde Beschwerde erhoben, die das Finanzgericht dem BFH zur Entscheidung vorlegte.
II. Aus den Entscheidungsgründen
Nach der Neufassung des § 86 FGO durch das Justizkommunik...BGBl 2005 I S. 837, 845