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Überlassung medizinischen Geräts nach Anhebung des Regelsteuersatzes
Zwischen den Händlern und Dienstleistern und den Krankenkassen werden Verträge über den Kauf und regelmäßig auch über die Versorgung der Geräte abgeschlossen. Die Versorgung (Nachrüstung, Wartung, Reparatur) ist hierbei für einen Zeitraum zwischen einem Monat und fünf Jahren vereinbart. Erfolgt die Überlassung eines medizinischen Geräts an Patienten im Wege einer Lieferung, gilt diese im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht, der Übergabe, als ausgeführt. Somit unterliegen alle Lieferungen, die ab dem ausgeführt werden und dem Regelsteuersatz unterliegen, dem Steuersatz von 19 %. Die Versorgung der Geräte, die für einen bestimmten Zeitraum vereinbart ist, ist stets als Dauerleistung anzusehen, die mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums als erbracht gilt. Umsätze durch eine über de...