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Sozialversicherungspflichtige Lohnersatzleistungen
Die Lohnersatzleistungen (hier: Insolvenzgeld) sind bei der Ermittlung der „bezogenen Leistungen” nicht um die Sozialversicherungsbeiträge zu kürzen. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit – auch im Hinblick auf die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben – ergeben sich nicht.