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Gemeinschaftsrechtswidrige Versagung des negativen Progressionsvorbehalts
Ein in Frankreich im eigenen Einfamilienhaus wohnender Steuerpflichtiger, der in Deutschland gem. § 1 Abs. 3 EStG fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig ist, ist nicht i. S. des Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a DBA-Frankreich in Deutschland ansässig und deshalb abkommensrechtlich nur in Frankreich mit seinen Einkünften aus unbeweglichem Vermögen – hier: negative Einkünfte aus selbst genutztem Einfamilienhaus – steuerpflichtig. § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG begründet ein Verlustausgleichsverbot, das gesetzessystematisch zum Ausschluss der von der Vorschrift erfassten ausländischen Einkünfte bei der Berechnung des Steuersatz-Einkommens i. S. des § 32b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG führt. Die Versagung des Verlustausgleichs im Rahmen des sog. negativen Progressionsvorbehalts verstößt jedoch gegen Gemeinschaftsrecht und gilt deswegen nic...