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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts
Wird das Entgelt für eine während des Bestehens einer Organschaft bezogene Leistung nach Beendigung der Organschaft uneinbringlich, ist gemäß NWB VAAAC-38820 der Vorsteuerabzug nicht gegenüber dem bisherigen Organträger, sondern gegenüber dem im Zeitpunkt des Uneinbringlichwerdens bestehenden Unternehmen – dem früheren Organ – zu berichtigen. – Anmerkung: Die Entscheidung ist für Insolvenzfälle von erheblicher Bedeutung, wenn eine bisher bestehende umsatzsteuerliche Organschaft durch die Insolvenz beendet wird und es deshalb zu Umsatzsteuernachforderungen kommt, weil die bisherige Organgesellschaft ihre Verbindlichkeiten aus Leistungsbezügen nicht mehr bezahlt und die schon durch den Organträger abgezogene Vorsteuer daraus nachträglich entfä...