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KSR Nr. 3 vom Seite 3

Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts

Kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft bei Rückabwicklung wegen irreparabler Vertragsstörung

Prof. Dr. Jörg H. Ottersbach, Steuerberater, Remagen (Oberwinter)

Wird ein Kaufvertrag wegen irreparabler Vertragsstörungen rückabgewickelt, ist der ursprüngliche Verkäufer gegenüber dem vermeintlichen Käufer verpflichtet, den Kaufpreis, meist nebst Anschaffungsnebenkosten, zurückzuzahlen. Hat dieser „Käufer” das Wirtschaftsgut unterdessen zur Erzielung von Einnahmen genutzt und Abschreibungen geltend gemacht, entsteht bei ihm ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen den zurückgezahlten Beträgen und den fortgeführten Anschaffungskosten. Dieser wird, unter Beachtung der Fristen des § 23 EStG, durch die Finanzämter im Regelfall als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig behandelt. Der BFH hat dem nunmehr einen Riegel vorgeschoben.S. 4

Irreparabler Vertragsschaden

Für den Käufer als Vertragspartei besteht das Recht, einen Vertrag dann rückgängig zu machen (rückabzuwickeln), wenn irreparable Vertragsstörungen auftreten, d. h. der Zweck des Vertrags nicht mehr erreicht und die Störung selbst durch eine salvatorische Klausel oder andere Möglichkeiten nicht mehr beseitigt werden kann.

Im Urteilsfall hatten die Kläger einen Bauträger mit Fristsetzung aufgefordert, eine Auflassungsvormerkung zu bewirken. Nach Fristablauf und Insolvenz des Bauträgers forderten und...

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