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Anscheinsbeweis der privaten Pkw-Nutzung kaum zu erschüttern
Entkräftung durch überwachtes Nutzungsverbot möglich
Eine private Nutzung eines betrieblichen Pkw kann nicht nur beim Inhaber oder Geschäftsführer, sondern auch bei einem Arbeitnehmer angenommen werden. Der BFH stellt insoweit klar, dass generell der Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung eines für dienstliche Zwecke überlassenen Pkw gilt. Es kommt auf eine umfassende Beweiswürdigung im Einzelfall an, um feststellen zu können, ob eine Erschütterung bzw. Entkräftung des Anscheinsbeweises möglich ist.
Keine schriftliche Vereinbarung
Im Streitfall hatte der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für dienstliche Zwecke ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt. Ein Nutzungsverbot für private Zwecke war nicht schriftlich vereinbart worden. Nach dem Vortrag des Arbeitgebers soll es aber mündlich vereinbart gewesen sein. Das Finanzamt setzte im Zuge einer Lohnsteuer-Außenprüfung einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vermögensvorteil beim Arbeitnehmer im Rahmen eines geänderten Einkommensteuerbescheids an. Der Vorteil wurde nach der 1-%-Regelung bemessen. Eine Haftung des Arbeitgebers kam nicht in Betracht, weil die umstrittene Lohnsteuer ebenso schnell und einfach vom Arbeitnehmer nacherhoben werden konnte.
Anscheinsbeweis als Ausgangspunkt
Der BFH b...