Bayerisches Landesamt für Steuern - S 2110 - 3 St 33

Einkünfte aus sog. „BaumSparVerträgen”

Vfg. vom gl. Az.

Die einkommensteuerliche Behandlung von Verlusten aus sog. Baumsparverträgen wurde von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wie folgt erörtert:

Verluste aus sog. Baumsparverträgen sind steuerlich nicht anzuerkennen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist zu verneinen, weil die vom Bundesfinanzhof ( BStBl 1985 II S. 549) geforderte Untergrenze einer jährlichen Gewinnerwartung nicht erreicht werden könne. Der Abschluss sog. Baumsparverträge ist somit mangels einer Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht in den Bereich einer steuerlich nicht relevanten Betätigung einzuordnen.

In den nach der Vorgangs-Vfg. vorläufig veranlagten Fällen (mit Verlust 0 EUR) kann die vorläufige Steuerfestsetzung für endgültig erklärt werden.

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 2110 - 3 St 33

Fundstelle(n):
UAAAC-38654