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Buchungen bei der Bildung und Auflösung steuerfreier Reinvestitionsrücklagen gemäß § 6b EStG
Der Begriff „steuerfreie Reinvestitionsrücklage” bezeichnet im Bilanzsteuerrecht eine Rücklage, die aus noch nicht versteuertem Gewinn gebildet wurde. § 6b EStG gestattet unter bestimmten Voraussetzungen, stille Reserven, die während längerer Zeit in einigen Arten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens entstanden sind und die anlässlich einer entgeltlichen Veräußerung aufgedeckt werden, auf bestimmte Reinvestitionsgüter zu übertragen. Die Übertragung aufgedeckter stiller Reserven kann im Wirtschaftsjahr der Veräußerung durch den Abzug des Veräußerungsgewinns von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Reinvestitionsgüter erfolgen. Sofern eine Übertragung im Jahr der Veräußerung nicht möglich ist, dürfen aufgedeckte stille Reserven in eine den Gewinn mindernde Rücklage eingestellt werden. Durch den Verzicht auf die sofortige Besteuerung der realisierten stillen Reserven entsteht ein Steuerstundungs-, Zins- und Liquiditätseffekt, der den Unternehmen helfen soll, die durch die Veräußerung der Wirtschaftsgüter erzielten Gelder für andere Investitionsvorhaben ungeschmälert zu erhalten. Die Fallstudie stellt die Buchungen für einige häufig wiederkehr...