Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelle Änderungen des KStG
Neuregelungen beim Körperschaftsteuerguthaben und beim Einlagekonto
Im Mittelpunkt der Steuergesetzgebung zum Jahresende 2006 stand zweifellos die Novellierung des Umwandlungssteuerrechts. Daneben enthält das SEStEG v. (BGBl 2006 I S. 2782) aber auch wesentliche Änderungen des KStG; gleiches gilt für das JStG 2007 v. (BGBl 2006 I S. 2878). Nachfolgend werden die Neuerungen beim Körperschaftsteuerguthaben sowie beim Einlagekonto dargestellt. Die wesentlichen Änderungen der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. verdeckten Einlage sowie der Entstrickung bei Kapitalgesellschaften werden in einem weiteren Beitrag erörtert.
Neuerungen beim Körperschaftsteuerguthaben
Die Rückgewähr von Körperschaftsteuerguthaben aus der Zeit des Anrechnungsverfahrens erfährt eine erneute Systemumstellung (§ 37 Abs. 4 bis 7 KStG). An die Stelle der bisherigen ausschüttungsabhängigen Körperschaftsteuerminderung tritt ab 2008 ein ratierliches (ausschüttungsunabhängiges) Auszahlungsverfahren über zehn Jahre.
Das Körperschaftsteuerguthaben ist letztmalig zum zu ermitteln. Zur Körperschaftsteuerminderung nach „altem” Muster berechtigen letztmals Ausschüttungen am . Auf Grundlage der Guthabenermittlung zum setzt das Finanzamt den Auszahlungsanspruch einmalig mit Bescheid für den gesamten Auszahlungszeitrau...