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Teilnahme an Incentive-Reisen
Betreuungsleistung führt nicht zwangsläufig zu Arbeitslohn
Veranstaltet ein Arbeitgeber sog. Händler-Incentive-Reisen, führt die Betreuung der Händler durch eigene Arbeitnehmer bei diesen dann nicht zu geldwerten Vorteilen, wenn die Betreuungsaufgaben das Eigeninteresse an der Teilnahme des touristischen Programms in den Hintergrund treten lassen.
Betreuung von Großkunden bei Incentive-Reise
Ein Automobilhersteller veranstaltete in den Streitjahren 1989 bis 1994 jährlich zehn bis 15 Wettbewerbe für verschiedene Zielgruppen aus dem Bereich ihrer Händler. Die Händler waren selbständige Unternehmer und bereisten auf Kosten des Automobilherstellers touristisch interessante Reiseziele. Je nach Größe der Veranstaltung waren ein oder mehrere Mitarbeiter in die Vorbereitung und organisatorische Durchführung der Reisen eingeschaltet (sog. „Working Staff”). Darüber hinaus entsandte der Konzern regelmäßig Betreuungspersonal, das als Reisebegleitung fungierte, aber auch Teile des organisatorischen Ablaufs der Reisen mitgestaltete. Zu den Aufgaben der hauseigenen Reiseführer gehörten insbesondere das Festigen der Händlerkontakte sowie das Anbahnen neuer Geschäftsbeziehungen. Wurden die an den Reisen teilnehmenden Wettb...