Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung in gesetzlicher Rentenversicherung durch Arbeitgeber
Mit Urteil v. - VI R 38/04 hatte der BFH entscheiden, dass die Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber für sog. Kirchenbeamte dann keinen Arbeitslohn darstellt, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die zugesagten beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge angerechnet werden sollen. Die Entscheidung steht im Widerspruch zur langjährigen Auslegung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. V. mit § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Die Rechtsgrundsätze des Urteils sind deshalb nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.