Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Privates Veräußerungsgeschäft bei Grundstücksentnahmen aus dem Betriebsvermögen
Mit Urteil v. - IX R 5/06 hatte der BFH entschieden, dass § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. mit Satz 2 und 3 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 v. nicht auf Entnahmen vor dem anzuwenden ist. Rz. 1 des wird deshalb wie folgt gefasst: „Als Anschaffung gilt die Überführung eines Grundstücks in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe, wenn das Grundstück nach dem in das Privatvermögen überführt wird. Zum Zeitpunkt der Entnahme vgl. R 4.3 Abs. 3 EStR 2005.”