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Bankrecht | Unwirksamkeit von Vergütungsklauseln gegenüber privaten Kunden
Vergütungsklauseln im standardisierten Geschäftsverkehr einer Bank mit ihren privaten Kunden können diese unangemessen benachteiligen (§ 307 Abs. 1 BGB) und deshalb unwirksam sein. Dies gilt etwa für die pauschale und verschuldensunabhängige Erhebung eines Entgelts für das Ausstellen einer Ersatzkreditkarte (hier: 15 €). Auch die Erhebung eines Entgelts für die Löschungsbewilligung (im Streitfall mindestens 50 €) ist unzulässig, weil sie von der zivilrechtlichen Regelung abweicht (vgl. §§ 897, 1144 BGB), wonach die gesetzlichen Verpflichtungen zur Ausstellung von Urkunden lediglich gegen Ersatz der angefallenen Kosten zu erfüllen sind. Schließlich benachteiligen Pauschalvergütungen für Nachforschungen und Mahnungen den privaten Kunden unangemessen. So sind Banken etwa zu unentgeltlichen Nachforschungen über Kont...