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Einkommensteuer | Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG im Jahr der Betriebseröffnung ohne Bildung einer Ansparrücklage
Mit Urteil v. - X R 43/03 NWB IAAAB-89202 hatte der BFH entschieden, dass ein Steuerpflichtiger eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG für im Jahr der Betriebseröffnung angeschaffte oder hergestellte begünstigte Wirtschaftsgüter auch dann in Anspruch nehmen kann, wenn er kein Existenzgründer i. S. von § 7g Abs. 7 EStG ist und wenn er keine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 ff. EStG bilden konnte. Das BFH-Urteil ist in allen vergleichbaren offenen Fällen anzuwenden. Eine zeitliche Anwendungsbeschränkung auf Feststellungs-/Veranlagungszeiträume vor Inkrafttreten des § 7g Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 EStG besteht nicht (OFD Koblenz, Kurzinformation Einkommensteuer v. - S 2183b A - St 31 3 NWB SAAAC-37084).