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Entlastungsbetrag nach § 24b EStG bleibt Alleinerziehenden vorbehalten
Der BFH hat dennoch verfassungsrechtliche Bedenken
Mit Urteil v. - III R 4/05 NWB MAAAC-37744 hat der BFH entschieden, dass der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG Alleinerziehenden vorbehalten bleibt. Der Ausschluss von Ehegatten von diesem Steuerfreibetrag ist – jedenfalls im Normalfall – nicht verfassungswidrig.
I. Diskriminierungsverbot nach Art. 6 GG
Der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG wird an sog. „echte” Alleinerziehende in Höhe von 1308 € im Kalenderjahr gewährt, wenn der Steuerpflichtige alleinstehend ist und zu seinem Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind gehört (vgl. Bernhard, ). Damit bleibt der Freibetrag verheirateten Steuerpflichtigen mit Kindern vorenthalten. Dies wollte der Kläger – ein verheirateter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit zwei Kindern, alle in einem einzigen Haushalt lebend – nicht hinnehmen und klagte gegen diesen Ausschluss unter Berufung auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG. Dieser Artikel enthält nach der Rechtsprechung des BVerfG einen besonderen Gleichheitssatz, der es verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen; die Vorschrift untersagt eine Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Ledigen, von Eltern ge...