Oberfinanzdirektion Chemnitz - InvZ 1271 - 123/4 - St 21

Gewährung betrieblicher Investitionszulage für Photovoltaikanlagen bei Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

Kurzinformationen aus dem Bereich Investitionszulage Nummer 87/2006
Kurzinformation Nr. 56/2006 vom

Zu der Frage, ob die Anschaffung oder Herstellung einer Photovoltaikanlage durch einen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes zulagenbegünstigt ist, bittet die OFD folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

Befinden sich die Photovoltaikanlagen auf dem Betriebsgelände des Betriebes des verarbeitenden Gewerbes, insbesondere auf den Dächern der Betriebs- und Lagergebäude, ist von einem einheitlichen Gewerbebetrieb auszugehen. Es handelt sich dann um einen so genannten Mischbetrieb, bei dem die Erzeugung von elektrischem Strom regelmäßig von untergeordneter Bedeutung sein wird. Dabei ist das Vorliegen einer wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Verbindung der Tätigkeiten zu unterstellen, wenn nicht wesentliche Anhaltspunkte zu einer anderen Beurteilung führen. Es ist davon auszugehen, dass die Tätigkeiten einander ergänzen.

Befinden sich die Photovoltaikanlagen in großer räumlicher Entfernung zum Betrieb des verarbeitenden Gewerbes oder handelt es sich um einen zwar in räumlicher Nähe, aber außerhalb des eigentlichen Betriebsgeländes errichteten Solarpark, ist im Einzelfall zu entscheiden, ob ein einheitlichen Betrieb vorliegt oder von mehreren gewerblichen Betrieben auszugehen ist. Dabei ist insbesondere maßgebend, ob eine gegenseitige Förderung der Tätigkeiten vorliegt oder das Betreiben der Photovoltaikanlage ausschließlich der Erzielung von Erlösen aus dem Stromverkauf dient.

Die Kurzinformation Nr. 56/2006 vom , Az.: InvZ 1271 – 123/3 – St 21, wird aufgehoben.

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Fundstelle(n):
TAAAC-38008