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EHUG: „Fußleistenpflicht” bei geschäftlichen E-Mails beachten
Seit dem gelten für E-Mails, Faxe, Postkarten oder andere Schreiben, die Geschäftsbriefe ersetzen, neue Formvorschriften. Solche Schreiben, wie z. B. Auftragsbestätigungen oder Angebote, müssen nun mindestens Angaben enthalten über die Rechtsform und den Sitz der Gesellschaft sowie das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft eingetragen ist. Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften kommen weitere Angaben hinzu. Zwar galt diese sog. Fußleistenpflicht nach h. M. auch bisher für E-Mails, Postkarten und Faxe; der Wortlaut der entsprechenden Vorschriften (§§ 37a, 125a, 177a HGB; 35a GmbHG, 80 AktG) bezog sich aber ausdrücklich nur auf „Geschäftsbriefe”.
Durch das am im BGBl veröffentlichte Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister...