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Vorteile aus Aktienoptionen
Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG
Aktienoptionen als Anreiz bzw. Entlohnung insbesondere der Vorstände und anderer leitender Angestellter werden immer beliebter, erlauben sie doch die Verschaffung hoher geldwerter Vorteile ohne unmittelbar sichtbare Belastung der Finanzressourcen des Unternehmens. Jetzt hat der mit einem weiteren Vorzug nachgelegt: Die Versteuerung als Vergütung einer mehrjährigen Tätigkeit.
Wesen von Aktienoptionen
Üblicherweise werden Aktienoptionen als Bezugrechte auf Arbeitnehmeraktien nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung beim Erreichen vorher festgelegter Leistungsziele des vergangen Geschäftsjahrs gewährt. Bei der Gewährung wird der Ausübungspreis verbindlich festgelegt – zumeist als Faktor des Börsenkurses zum Gewährungszeitpunkt. Die Optionen können ab einem späteren Zeitpunkt gestaffelt über den sog. Ausübungszeitraum ausgeübt werden. Scheidet der Angestellte während des Ausübungszeitraums aus, werden – je nach Vereinbarung – die noch nicht ausgeübten Optionen vorzeitig ausübbar, oder sie verfallen ersatzlos. Steuerlich ist es bereits seit 2001 nicht mehr streitig, das der geldwerte Vorteil aus der Optio...