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Zivilrecht | Information des Verkäufers vor Nachbesserung bei anderer Vertragswerkstatt
AGB-Klauseln, welche die Mängelbeseitigung des Käufers bei anderen Vertragswerkstätten des Herstellers von der vorangehenden Information des Verkäufers abhängig machen, sind nach Ansicht des BGH mehrdeutig. Im Ergebnis führt die unterlassene Unterrichtung des Autohändlers daher nicht zum Ausschluss des Rücktrittsanspruchs nach mehrfach vergeblichen Nachbesserungsversuchen einer anderen Vertragswerkstatt derselben Marke. Der Verkäufer kann weder die unterlassene Benachrichtigung durch den Kunden einwenden noch sein fehlendes Einverständnis mit der Reparatur durch die andere Vertragswerkstatt entgegenhalten. Die Arbeiten und Aussagen der fremden Werkstatt muss er sich zurechnen lassen ( NWB DAAAC-35790).