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Bilanzierung | Passivierung von Verpflichtungen aus Patronatserklärungen
Mit hat der BFH entschieden, dass Verpflichtungen aus sog. harten Patronatserklärungen erst zu passivieren sind, wenn die Gefahr einer Inanspruchnahme ernsthaft droht. Eine Inanspruchnahme aus einer konzerninternen Patronatserklärung der Muttergesellschaft für ein Tochterunternehmen droht dann nicht, wenn das Schuldnerunternehmen zwar in der Krise ist, innerhalb des Konzerns ein Schwesterunternehmen aber die erforderliche Liquidität bereitstellt und aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit nicht damit zu rechnen ist, dass dieses Schwesterunternehmen Ansprüche gegen die Muttergesellschaft geltend machen wird. – Anmerkung: Das Urteil stellt klar, dass es zur Passivierung einer Verpflichtung der Muttergesellschaft aus dem Patr...