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Umwandlungssteuerrecht | Bewertungswahlrecht des übertragenden Rechtsträgers
Anlässlich der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften steht dem übertragenden Rechtsträger (entgegen , BStBl 1998 I S. 268 Tz. 11.01.) gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 UmwStG a. F. ein steuerliches Wahlrecht zum Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter bis zur Höhe des jeweiligen Teilwerts zu ( NWB RAAAC-34906).