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Abgabenordnung | Feststellung der Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten (§ 370 AO)
Die subjektiven und objektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2, § 370 AO sind nach dem NWB HAAAC-37750 dem Grunde nach auch bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten immer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen. Dies gilt auch für die Verletzung sog. erweiterter Mitwirkungspflichten bei internationalen Steuerpflichten nach § 90 Abs. 2 AO. – Anmerkung: Die Entscheidung verdeutlicht in wünschenswerter Klarheit die Beweisanforderungen des Steuerrechts, wo dieses an das Strafrecht anknüpft, das Vorliegen einer Straftat nämlich zum Besteuerungstatbestand gehört. Das Vorliegen einer Straftat, also deren objektive ebenso wie deren subjektive Elemente, muss in einem solchen Fall zur vollen Überzeugung des...