Oberfinanzdirektion Chemnitz - S 2860 - 1/13 - St 21

Verfassungsmäßigkeit der Umgliederungsvorschriften (§§ 36, 37 KStG) bzw. des körperschaftsteuerlichen Moratoriums (§ 37 Abs. 2a Nr. 1 KStG)

Kurzinformationen auf dem Gebiet der Ertragsteuern

1. Verfassungsmäßigkeit der körperschaftsteuerlichen Umgliederungsvorschriften im Zusammenhang mit dem Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 36. 37 KStG)

Der BFH hat mit dem zur Veröffentlichung vorgesehenen , entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen in den §§ 36, 37 KStG mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Steuerpflichtige hat gegen diese Entscheidung Verfassungsbeschwerden erhoben. Das Verfahren ist unter dem Az. BvR 2192/05 beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Einsprüche, die sich auf o. g. Verfahren stützen, ruhen gemäß § 363 Abs. 2 S. 2 AO.

2. Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Moratoriums (§ 37 Abs. 2a Nr. 1 KStG)

Vor dem FG Rheinland-Pfalz waren zwei Verfahren (4 K 1160/04, und 4 K 2312/04) zu der Frage des Aussetzens der KSt-Minderung nach § 37 Abs. 2a Nr. 1 KStG (sog. Moratorium) anhängig.

Das FG Rheinland-Pfalz hat in beiden Verfahren die Klage abgewiesen. Gegen beide Urteile wurde zwischenzeitlich Revision eingelegt (I R 69/05 und I R 70/05).

Einsprüche, die sich auf o. g. Verfahren stützen, ruhen gemäß § 363 Abs. 2 S. 2 AO.

Oberfinanzdirektion Chemnitz v. - S 2860 - 1/13 - St 21

Fundstelle(n):
CAAAC-37623