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Bilanzierung des Einmalbeitrags zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
Passivierung bereits im Jahresabschluss zum 31.12.2006
Die neuen Vorschriften zur Finanzierung der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung sind nahezu unbemerkt von den Unternehmen in Kraft getreten. Damit ist ein Gesetzesvorhaben abgeschlossen, das die Finanzierung des PSVaG als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung auf eine neue Basis stellt. Künftig werden auch die zu sichernden Anwartschaften periodengerecht jeweils im Insolvenzjahr durch die Beitragsumlage finanziert, die der PSVaG erhebt. Zudem wird die aufgelaufene „Altlast” i. H. von rd. 2,2 Mrd € über einen Zeitraum von 15 Jahren als Zusatzbeitrag nachfinanziert. Der Beitrag zeigt, wie der Zusatzbeitrag in Handels- und Steuerbilanz auszuweisen ist und geht auch auf IFRS-Abschlüsse ein.
I. Einmalbeitrag zum PSVaG
Der Deutsche Bundestag hat am den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes” ohne Änderungen angenommen; die Verkündung erfolgte am (BGBl 2006 I S. 2742). Durch das Gesetz wird das Finanzierungsverfahren des Pensions-Sicherungs-Vereins auf Gegenseitigkeit (PSVaG) auf eine vollständige Kapitaldeckung umgestellt. S. 204
Die Beiträge müssen ...