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Allgemeines | Europarechtswidrigkeit von § 8b Abs. 7 KStG 1999 i. d. F. des StBereinG 1999
▶ Urteil: § 8b Abs. 7 KStG 1999 i. d. F. des StBereinG 1999 vom (BGBl I 1999, S. 2601, BStBl I 2000, S. 13) verstößt gegen die gemeinschaftsrechtliche Grundfreiheit der freien Wahl der Niederlassung nach Art. 43, 48 EG (Anschluss an die „Bosal” (C-168/01) und v. , Rs. „Keller Holding” (C-471/04)).
▶ Hinweis: Die Klin. (GmbH) war im Streitjahr 1999 alleinige Gesellschafterin einer Beteiligungsgesellschaft, der C-GmbH. Zwischen beiden Gesellschaften bestand eine körperschaftsteuerliche Organschaft. Die C-GmbH war ihrerseits alleinige Gesellschafterin einer Kapitalgesellschaft niederländischen Rechts, der C-BV. Das beklagte FA hat bei Ermittlung des aufgrund der Organschaft der Klin. zuzurechnenden Einkommens der C-GmbH die Ergebnisübernahme sowie eine Minderabführung berücksichtigt. Die im Strei...