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Umsatzsteuerliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007
Überwiegend redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen
Das Jahressteuergesetz 2007 wurde am (BGBl 2006 I S. 2878) verkündet und trat am in Kraft. Die Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer sind überwiegend redaktioneller Natur bzw. Klarstellungen. Grundlegende Änderungen sind allerdings bei der Einschränkung der Steuerschuldnerschaft im Rahmen des Reverse Charge (§ 13b UStG) zu verzeichnen.
Leistungsort für Finanzdienstleistungen
Die Leistungsortsregelung für Finanzdienstleistungen (Bank-, Finanz- und Versicherungsumsätze) wird um die in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG genannten Leistungen erweitert. Somit bestimmt sich der Leistungsort für die Verwaltung von Sondervermögen nach dem Investmentgesetz und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. des Versicherungsaufsichtgesetzes zukünftig nicht mehr nach dem Sitz des leistenden Unternehmers, sondern grundsätzlich nach dem Sitz des Leistungsempfängers (§ 3a Abs. 4 Nr. 6 Buchst. a UStG).
Ermäßigter Steuersatz
Der ermäßigte Steuersatz (7 %) wird gemeinnützigen Körperschaften für Leistungen eines Zweckbetriebs nur noch dann gewährt, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die im unmittelbaren Wettbewerb mit anderen Unternehmern ausgeführt werden, die dem allgemeinen Steuersatz...