Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Übernahme börsennotierter Unternehmen
Systematische Darstellung des deutschen Übernahmerechts nach Umsetzung der EU-Übernahmerichtlinie
Seit 2002 unterliegen öffentliche Angebote zum Erwerb der Aktien börsennotierter Unternehmen in Deutschland dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Es regelt insbesondere das Verfahren, die Gegenleistung des Bieters und die zulässigen Verteidigungsmöglichkeiten der Zielgesellschaft bei Übernahmeangeboten. Gleichzeitig fordert das WpÜG ein Pflichtangebot an alle außenstehenden Aktionäre nach dem Erwerb der Kontrolle über ein börsennotiertes Unternehmen. Als nach fast dreißigjährigen Vorarbeiten 2004 die EU-Übernahmerichtlinie in Kraft trat, wurde eine Anpassung des WpÜG erforderlich. Diese Umsetzung erfolgte durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz vom . Der Beitrag enthält eine systematische Darstellung des nunmehr für Übernahme- und Pflichtangebote geltenden Rechts.
I. Rechtsgrundlagen
1. EU-Übernahmerichtlinie
Die Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend Übernahmeangebote (am in Kraft getreten, ABl Nr. L 142 S. 12) regelt u. a. dieS. 552 Grundsätze von Übernahmeverfahren, die Zuständigkeiten der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden, Pflichtangebote und Gegenleistung. Vor allem aber gewährt sie den Mitgliedstaaten große Spielräume bei der Ausgestaltung des nationalen Übernahmerechts. ...