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Entwurf eines Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf des „Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft” beschlossen. Mit dem Gesetz ist eine Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 58,8 Mio € für die Unternehmen und 5 Mio € für die Verwaltung geplant.
Mit dem Ersten Mittelstandsentlastungsgesetz hatte die Bundesregierung bereits eine verpflichtende Bürokratiekostenmessung sowie einen Nationalen Normenkontrollrat eingeführt. Der Entwurf des Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes enthält zugunsten kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie Existenzgründer weitere 17 Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- und Straßenverkehrsrecht. Einige der Maßnahmen im Überblick:
1. Anfragen an das Gewerberegister werden praxisgerechter ausgestaltet. Bislang erforderliche Auskunftsanträge entfallen ganz oder werden durch automatisierte Verfahrensabläufe vereinfacht; hieraus soll sich ein Gesamtentlastungseffekt für die Wirtschaft von rund 42 Mio € ergeben.
2. In der Dienstleistungskonjunkturstatistik werden verstärkt bereits vorhanden...