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Bilanzänderung i. S. von § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG bei erstmaligem Entstehen eines Wahlrechts nach Abgabe der Bilanz?
Eine Änderung der Bilanz, ohne dass die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG vorliegen müssen, ist möglich, wenn der Steuerpflichtige erst nach Einreichung der Bilanz erstmalig die Möglichkeit hat, ein Bilanzierungswahlrecht auszuüben.
Dies ist nach dem dann der Fall, wenn sich im Rahmen einer Außenprüfung erstmalig ein Gewinn bzw. ein höherer Gewinn aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ergibt, für den eine Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG gebildet werden kann.
In einem solchen Fall kann das Bilanzierungswahlrecht nach § 6b EStG ausgeübt und die Bilanz geändert werden, ohne dass es nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG eines engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs mit einer Bilanzberichtigung bedarf.
Eine Ausnahme hiervon gilt aber, wenn die erstmalige Eröffnung eines Bilanzierungswahlrechts nach Einreichung de...