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Risiken „versehentlich” nicht gebuchter Ausgangsrechnungen
Haftungsgefahren für Berater, ihre Mitarbeiter, den Unternehmer und die Angestellten der Buchführung
Was passiert, wenn die Ehefrau des Betriebsinhabers die Buchführungsunterlagen für das Steuerbüro vorbereitet, dabei aber eine wesentliche Ausgangsrechnung „vergisst” und dies weder vom Steuerbüro noch vom Betriebsinhaber bemerkt wird, von diesen jedoch hätte bemerkt werden müssen? Das , U macht die Risiken deutlich, die sich aus einer nachlässigen Buchführung für den Steuerpflichtigen selbst, aber auch für die Mitarbeiter der Buchführung ergeben können. Der Volltext des Urteils ist unter NWB UAAAC-18099 verfügbar.
I. Sachverhalt
Der bilanzierende Kläger betrieb eine Kfz-Werkstatt und fakturierte einige wenige, jedoch hohe Rechnungen aus einer Kfz-Spezialreinigung, die in der Buchführung gesondert erfasst wurden. Unter dem Datum stellte der Kläger der Z-GmbH für eine Spezialreinigung DM 438.845,55 brutto in Rechnung. Die Ehefrau des Klägers bereitete die Buchführung für den Dezember 1999 vor, ließ hierbei aber diese Ausgangsrechnung außen vor und ordnete sie stattdessen der Buchführung für Januar 2000 zu. Dementsprechend kontierte das Steuerbüro die Belege für 1999 ohne die besagte Rechnung: Ums...