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Steuerfreie Erträge aus der Aktivierung des Körperschaftsteuerguthabens 2006
Gesetzesänderung führt zur Auszahlung über zehn Jahre
Mit Verabschiedung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG) schafft der Gesetzgeber klare Verhältnisse im Hinblick auf ruhende Körperschaftsteuerguthaben. Aus dem Körperschaftsteuerminderungspotenzial resultierende Guthaben, die aufgrund des Wechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren entstanden waren, konnten bisher nur Körperschaftsteuerminderungen im Zuge von Ausschüttungen realisiert werden. Zur vollständigen Realisierung des gesamten Guthabens an Körperschaftsteuer war daher teilweise eine detaillierte Ausschüttungsplanung erforderlich; das 2006 wieder ausgelaufene Moratorium hatte zudem die Realisierung der Guthaben verhindert. Die Gesetzesänderung führt nun zu einer ratierlichen Auszahlung der restlichen Körperschaftsteuerguthaben über einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Forderung aus der Auszahlung des Guthabens ist bereits im Jahresabschluss zum abgezinst zu aktivieren.S. 152
I. Entstehung von Körperschaftsteuerguthaben
Körperschaftsteuerguthaben entstanden beim Wechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfah...