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BBK Nr. 3 vom Fach 16 Gr. H Seite 1

Herstellungskosten

I. Handelsbilanz

Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Aufwendungen, die nicht diesen Tatbestand erfüllen, sind nicht aktivierungsfähig und damit sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen (Ellrott/Brendt, in: Beck´scher Bilanz-Kommentar, § 255 HGB, Rz. 375).


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Herstellungskosten sind Aufwendungen, die entstehen
durch
für
• den Verbrauch von Gütern und
• die Herstellung eines Vermögensgegenstands,
• die Inanspruchnahme von Diensten.
• seine Erweiterung oder
• für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung.
Herstellungsmittel
Herstellungsergebnis

1. Herstellungsmittel

Der Verbrauch von Gütern geschieht durch

  • Verarbeitung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bei der Herstellung und

  • Abschreibung der bei der Herstellung eingesetzten Fahrzeuge, Geräte, Maschinen und der Fertigungsgebäude, in denen die Maschinen stehen.

Die Inanspruchnahme von Diensten bedeutet die ...

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