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Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen
Erwerb eines Aktienfonds ist steuerschädlich
Wird ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, zur Anschaffung von Anteilen an offenen Aktienfonds genutzt, liegt nach der BFH-Entscheidung v. - VIII R 1/06 eine steuerschädliche Verwendung des Darlehens vor. Dies hat teure Folgen: Die Zinsen aus den Lebensversicherungen sind in vollem Umfang steuerpflichtig.
Erträge aus Altverträgen
Erträge aus vor dem abgeschlossenen Lebensversicherungen i. S. des § 10 Abs. 2 EStG sind unter den weiteren Voraussetzungen steuerfrei. Nach § 10 Abs. 2 EStG sind aber Versicherungsbeiträge nicht absetzbar, wenn die Ansprüche aus dem Vertrag der Tilgung oder Sicherung eines Darlehens dienen, dessen Finanzierungskosten Werbungskosten sind. Eine Ausnahme besteht, wenn der Kredit ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zur dauerhaften Erzielung von Einkünften dient, das keine Forderung ist.
Lebensversicherung zweckentfremdet
Im Jahr 2000 nahm der Kläger bei einem Versicherer zwei Darlehen über 105 450 DM bzw. 50 000 DM auf, die mit den Ansprüchen aus seinen Lebensversicherungen besichert wurden. Mit der ausgezahlten Darlehenssumme von 153 ...