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Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten
Am ist das Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (MgVG) in Kraft getreten.
Das Gesetz setzt Artikel 16 der Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (Verschmelzungsrichtlinie) in nationales Recht um. Dieser Artikel regelt die Auswirkungen einer grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf die Mitbestimmung der Arbeitnehmer an Unternehmensentscheidungen. Zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie sind noch die gesellschaftsrechtlichen Regelungen erforderlich, die mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes in Kürze vom Deutschen Bundestag beschlossen werden sollen. Das Gesetz dient der angemessenen Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen bei der Kooperation und Reorganisation von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die 2005 beschlossene Verschmelzungsrichtlinie stellt einen wichtigen Baustein zur Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarktes dar. Um- und Restrukturierungen von Unternehmen über die Grenzen hinweg bestimmen immer häufiger auch ...