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Unzulässige Umsatzsteuer-Voranmeldung durch selbständigen Buchhalter
Die Frage, ob und in welchem Umfang Umsätze bei der Umsatzsteuervoranmeldung gebucht werden, entscheidet nicht das Datenverarbeitungsprogramm, sondern derjenige, der die Daten zur Buchung eingibt. Insofern ist mit jedem Buchungsvorgang eine steuerrechtlich relevante planerische Auslegungsentscheidung verbunden. Darin aber liegt eine steuergestaltende Tätigkeit i. S. des § 5 StBerG; sie ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten, weil es auf eine besondere Sachkunde ankommt und die bloße unkritische Übernahme der Ergebnisse der Buchführung ohne eigene Prüfung den umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Der Verstoß gegen § 5 StBerG ist auch ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung i. S. des § 4 Nr. 11 UWG, da das steuerberatungsgesetzliche Verbot eine Tätigkeit im Interesse des Beratung suchenden Publikum...