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Verurteilungen wegen Hinterziehung von Zinserträgen verfassungsgemäß
Das BVerfG hatte über eine Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, in der es um die Verfassungsmäßigkeit strafrechtlicher Verurteilungen wegen Hinterziehung von Zinserträgen im Veranlagungszeitraum 1993 und Spekulationsgewinnen im Veranlagungszeitraum 1997 ging. Das BVerfG hat jetzt einerseits die Zinsbesteuerung im Jahr 1993 für verfassungsgemäß erklärt, andererseits ausgeführt, dass aufgrund der Nichtigkeit der Bestimmung des § 23 EStG i. d. F. für das Jahr 1997 die gesetzliche Grundlage für eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung entfallen ist, und daher insoweit ein Strafurteil aufzuheben ist. Soweit seinerzeit von Betroffenen keine Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, müssen diese eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 79 Abs. 1 BVerfGG, §§ 359 ff. StPO beantragen.