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Umwandlungssteuer | Bedeutung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes in Umwandlungsfällen
Mit Urteil v. - I R 38/04 (BStBl II 2006 S. 568) hatte der BFH entschieden, dass in Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft die Kapitalgesellschaft das übergehende Betriebsvermögen mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen darf (§ 25 Satz 1 i. V. mit § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995). Nach dem (BStBl 2006 I S. 445) soll das Urteil in allen offenen Fällen angewandt werden. Im Anschluss hieran ist die Frage aufgekommen, ob die Grundsätze des Urteils auch in Fällen der formwechselnden Umwandlung (bzw. Verschmelzung) einer Kapitalgesellschaft in (bzw. auf) eine Personengesellschaft bzw. bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften anzuwenden sind. Nach der Auffassung der Finanzverwaltung ist das im Gesetz vorgesehene Bewertungswahlrecht durch...BStBl 1998 I S. 268