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Nutzung eines Firmenwagens gegen Entgelt
1-%-Regelung gilt auch bei Vereinbarung eines Nutzungsentgelts
Mit hat der BFH erneut über die Bewertung geldwerter Vorteile bei der verbilligten Überlassung eines Firmenwagens an einen Arbeitnehmer entschieden. Streitig war, ob für die Nutzung des Dienstwagens zu privaten Zwecken sowie zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein pauschal ermittelter geldwerter Vorteil auch dann anzusetzen ist, wenn der Arbeitgeber dem Steuerpflichtigen für diese Nutzung ein entfernungsbezogenes Entgelt in Rechnung stellt. Nach Auffassung des BFH schließt selbst die Vereinbarung eines angemessenen Nutzungsentgelts die Anwendung der 1-%-Regelung nicht aus.
Nutzungsentgelt für Privatfahrten vereinbart
Im Streitfall wurde dem Kläger in den Streitjahren 1994 bis 1997 von seinem Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, das er neben dienstlichen Fahrten auch für die Wege zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte nutzen durfte. Nach den über die Fahrzeuggestellung getroffenen Vereinbarungen entrichtete der Angestellte an seinen Arbeitgeber für die Fahrten zum Dienstsitz eine Kilometerpauschale von 0,80 DM je gefahrenen Kilometer. Die gleiche Regelung sollte für etwaige Pri...