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Betriebsverfassungsrecht | Pflicht zur Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrats durch deutsche Zwischen-Holding
Das I-26 W 14/06 AktE (ZIP 2006 S. 2375) zur Frage, ob ein inländisches Konzernzwischenunternehmen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG von den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes erfasst wird und deshalb u. a. verpflichtet ist, einen mitbestimmten, d. h. auch mit Arbeitnehmervertretern besetzten Aufsichtsrat zu bilden, betont, dass jene Zwischen-Holding auch dann als herrschendes Unternehmen i. S. des § 5 Abs. 3 MitbestG zu qualifizieren ist, wenn die ausländische Konzernleitung die anderen inländischen Konzernunternehmen nur noch über die kapitalmäßige Beteiligung des Konzernunternehmens beherrscht, nachdem sich die anderen inländischen Konzernunternehmen in Beherrschungsverträgen der Leitung des ausländischen Konzernunternehmens unterworfen haben (ebenso bereits