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BBK Nr. 2 vom Seite 83 Fach 13 Seite 4966

Die AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage gem. § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG

Widersprüchliche Interpretationen der Vorschrift in der Praxis

Günter Maus

Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ist § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG neu in das EStG eingefügt worden: Danach sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die vor der Einlage im Rahmen der Überschusseinkünfte vorgenommenen Abschreibungen zu kürzen. Strittig ist, ob mit dem Begriff der „Anschaffungs-/Herstellungskosten” die historischen Anschaffungskosten oder der Einlagewert gemeint sind. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Auslegungen erörtert und eine eigene Interpretation abgeleitet.

I. Problemstellung

1. Bestimmung des Einlagewerts

Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen eingelegt, regelt § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG, mit welchem Wert die Einlage zu bewerten ist. In den meisten Fällen entspricht der Einlagewert dem Teilwert im Zeitpunkt der Einlage. Ausnahmen: S. 84

  • Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft, an der der Unternehmer mit mindestens 1 % beteiligt ist: Anzusetzen ist der Teilwert im Zeitpunkt der Einlage, höchstens aber die Anschaffungskosten.

  • Einlage sonstiger Wirtschaftsgüter innerhalb von drei Jahren nach der (privaten) Anschaffung bzw. Herstellung: Anzusetzen ist der Teilwert im Zeitpunkt der Einlage, höchste...

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